Wir wollen euch über folgende Fördermöglichkeiten informieren.

NÖ Tagesbetreuungsförderung

Abhängig von Einkommen und bestimmten anderen Bedingungen besteht die Möglichkeit, vom Land NÖ einen Zuschuss zum Betreuungsbeitrag zu erhalten.
Weitere Informationen und den Online Antrag findet ihr unter folgendem Link:

NÖ Kleinstkinder- und Kinderbetreuungsförderung



NÖ Förderung des verpflichtenden Kindergartenjahres

Wir als NÖ Tagesbetreuungseinrichtung können beim Land NÖ eine Förderung für euer Kind für das verpflichtende Kindergartenjahr beantragen. Es kommt für jene Kinder zur Anwendung, welche bis inklusive 1. September des jeweiligen Jahres das fünfte Lebensjahr vollendet haben.
Nach Erhalt des Bescheides können wir die Förderung (bis zu 1200 euro pro Kind) von euren Betreuungskosten abziehen. So verringern sich für euch in diesem Jahr von September bis August die Betreuungskosten um den geförderten Betrag.
Weitere Informationen findet ihr hier:

Förderung im Rahmen des verpflichtenen Kindergartenjahres


AMS Kinderbetreuungsbeihilfe

Unter bestimmten Voraussetzungen und abhängig vom Familieneinkommen fördert das AMS kostenpflichtige Kinderbetreuungsplätze, zum Beispiel um eine Arbeit aufzunehmen, eine Beschäftigung beizubehalten oder eine Aus- oder Weiterbildung machen zu können.
Gerne bestätigen wir euch für das AMS die monatlichen Betreuungskosten.
Weitere Informationen erhaltet ihr hier:

AMS Kinderbetreuungsbeihilfe